Der Bewertungs- und Genehmigungsprozess für die Errichtung und den Betrieb eines Wasserstoffspeichers innerhalb von Deutschland bisher nicht geregelt. Auf der Basis des bisherigen Genehmigungsprozesses von Erdgas-Kavernenspeichern und der Zusammenführung aller geologischen, technischen/technologischen und sicherheitstechnischen Aspekte aus dem Verbundvorhaben wird ein Bewertungs- und Genehmigungsleitfaden für Behörden und potentielle Investoren erstellt. Dieser soll die allgemeine Basis für Genehmigungsverfahren und den sicheren wirtschaftlich-technischen Betrieb eines Wasserstoff-Kavernenspeichers bilden, wo alle Aspekte des Gesamtvorhabens zusammengeführt und bewertet wurden.
Die wesentlichen Bestandteile des Genehmigungsverfahrens für einen H2-Kavernenspeicher wurden den entsprechenden Vorgängen bei einem Erdgasspeicher gegenübergestellt. Hierbei wurden an einem beispielhaften Standort auch die Besonderheiten, die sich aus dem gültigen Landesrecht ergeben, dargestellt.
Aufbauend auf einem typischen Vorgehen für die Erstellung der Antragsunterlagen bei einem Erdgasspeicher wurden die speziellen Anforderungen bei der Wasserstoffspeicherung beschrieben und Möglichkeiten der Realisierung anhand eines konkreten Standortes dargestellt. Hierfür wurden Leitlinien für die Erstellung der notwendigen Antragsunterlagen fixiert.
Das betrifft zum einen die Klassifikation der Anlage im Rahmen des Genehmigungsprozesses, zum anderen die Aufstellung der notwendigen technischen Unterlagen und Anlagenbeschreibung. Nicht zuletzt sollte auch der zeitliche Genehmigungsablauf dargelegt werden.
Ausgehend von den üblicherweise zu erbringenden externen Gutachten im Genehmigungsprozess wurden Besonderheiten bei einem H2-Speicher beschrieben, die beispielsweise in den besonderen Eigenschaften des Wasserstoffs oder in der anteilig anderen Einstufung in spezifische Genehmigungsgrundlagen verursacht werden. Dazu gehört die Erarbeitung und Darstellung eines Konzeptes zur Einbeziehung von Sachverständigenprüfungen und Gutachtertätigkeiten.
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Wesentliche Ergebnisse (Auswahl)
Grundsätzlich können die Messverfahren aus der Erdgasspeicherung für die H2-Anwendung übertragen werden. Für die Messverfahren, die bisher keine Anwendung in Wasserstoff hatten, sind zusammen mit der jeweiligen Servicefirma das Handling während der Messung, etwaige Messeinflüsse, die Messanforderungen und erzielbaren Genauigkeiten zu betrachten.
Generell können bei der Anlage des Untergrundspeichers die Richtlinien bzw. Bewertungsmaßstäbe für Dichtheitsteste aus der Erdgasspeicherung angewendet werden. Für Standorte, an denen erstmalig eine H2-Speicherung vorgesehen ist, empfiehlt es sich, vergleichende Dichtheitsteste (zunächst mit Stickstoff und danach mit Wasserstoff) durchzuführen. Der parallele Einsatz von einem inerten Gas (Stickstoff) und dem späteren Speichergas Wasserstoff ist zukünftig tiefergehend zu untersuchen, um weitere Erfahrungen zur Übertragbarkeit der Methoden und der Ergebnisse der Testprozeduren zu gewinnen. In diesem Rahmen wird auch eine ständige Überprüfung der angenommenen Akzeptanzkriterien erfolgen müssen, um für einen späteren regulären Betrieb verlässliche Grenzparameter für einen langfristig sicheren Betrieb festlegen zu können.
Im Verbundvorhaben H2-UGS wird der Bohrungsstandard für H2-Speicherbohrungen, unter Berücksichtigung der für die Erdgasspeicherung geltenden Normen, Standards, Regeln und gesetzlichen Verfügungen, gegeben. Er stellt die Bewertungsgrundlage zur Feststellung der Integrität der untertägigen Betriebsanlagen dar. Es gilt die Integritätsbewertung unter dem Gesichtspunkt des Barrieren-Systems. Es wird empfohlen, die in der Neufassung der Tiefbohrverordnung (BVOT) Niedersachsen (05/2022) enthaltenen Neuregelungen hinsichtlich der Anwendung bei der Neuauslegung bzw. Umwidmung von Kavernenbohrungen für die Wasserstoffspeicherung zu prüfen. Auch bei Speicherlokationen, die bisher nicht gemäß der neuen BVOT behandelt werden mussten, sollten geplanten Vorhaben zur Wasserstoffspeicherung frühzeitig mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.
Projektbeteiligte
Untergrundspeicher- und
Geotechnologie-Systeme GmbH
Berliner Chaussee 2
15749 Mittenwalde
Ansprechpartnerin:
Claudia Abdel Haq
DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH
Karl-Heine-Straße 109/111
04229 Leipzig