Der Bew­er­tungs- und Genehmi­gung­sprozess für die Errich­tung und den Betrieb eines Wasser­stoff­spe­ich­ers inner­halb von Deutsch­land bish­er nicht geregelt. Auf der Basis des bish­eri­gen Genehmi­gung­sprozess­es von Erdgas-Kav­er­nen­spe­ich­ern und der Zusam­men­führung aller geol­o­gis­chen, technischen/​technologischen und sicher­heit­stech­nis­chen Aspek­te aus dem Ver­bund­vorhaben wird ein Bew­er­tungs- und Genehmi­gungsleit­faden für Behör­den und poten­tielle Inve­storen erstellt. Dieser soll die all­ge­meine Basis für Genehmi­gungsver­fahren und den sicheren wirtschaftlich-tech­nis­chen Betrieb eines Wasser­stoff-Kav­er­nen­spe­ich­ers bilden, wo alle Aspek­te des Gesamtvorhabens zusam­menge­führt und bew­ertet wurden.

Die wesentlichen Bestandteile des Genehmi­gungsver­fahrens für einen H2-Kav­er­nen­spe­ich­er wur­den den entsprechen­den Vorgän­gen bei einem Erdgasspe­ich­er gegenübergestellt. Hier­bei wur­den an einem beispiel­haften Stan­dort auch die Beson­der­heit­en, die sich aus dem gülti­gen Lan­desrecht ergeben, dargestellt.

Auf­bauend auf einem typ­is­chen Vorge­hen für die Erstel­lung der Antrag­sun­ter­la­gen bei einem Erdgasspe­ich­er wur­den die speziellen Anforderun­gen bei der Wasser­stoff­spe­icherung beschrieben und Möglichkeit­en der Real­isierung anhand eines konkreten Stan­dortes dargestellt. Hier­für wur­den Leitlin­ien für die Erstel­lung der notwendi­gen Antrag­sun­ter­la­gen fixiert.

Das bet­rifft zum einen die Klas­si­fika­tion der Anlage im Rah­men des Genehmi­gung­sprozess­es, zum anderen die Auf­stel­lung der notwendi­gen tech­nis­chen Unter­la­gen und Anla­genbeschrei­bung. Nicht zulet­zt sollte auch der zeitliche Genehmi­gungsablauf dargelegt werden.


Aus­ge­hend von den üblicher­weise zu erbrin­gen­den exter­nen Gutacht­en im Genehmi­gung­sprozess wur­den Beson­der­heit­en bei einem H2-Spe­ich­er beschrieben, die beispiel­sweise in den beson­deren Eigen­schaften des Wasser­stoffs oder in der anteilig anderen Ein­stu­fung in spez­i­fis­che Genehmi­gungs­grund­la­gen verur­sacht wer­den. Dazu gehört die Erar­beitung und Darstel­lung eines Konzeptes zur Ein­beziehung von Sachver­ständi­gen­prü­fun­gen und Gutachtertätigkeiten.

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Wesentliche Ergebnisse (Auswahl)

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Grund­sät­zlich kön­nen die Messver­fahren aus der Erdgasspe­icherung für die H2-Anwen­dung über­tra­gen wer­den. Für die Messver­fahren, die bish­er keine Anwen­dung in Wasser­stoff hat­ten, sind zusam­men mit der jew­eili­gen Ser­vice­fir­ma das Han­dling während der Mes­sung, etwaige Mes­se­in­flüsse, die Mes­san­forderun­gen und erziel­baren Genauigkeit­en zu betrachten.

Generell kön­nen bei der Anlage des Unter­grund­spe­ich­ers die Richtlin­ien bzw. Bew­er­tungs­maßstäbe für Dichtheit­steste aus der Erdgasspe­icherung angewen­det wer­den. Für Stan­dorte, an denen erst­ma­lig eine H2-Spe­icherung vorge­se­hen ist, emp­fiehlt es sich, ver­gle­ichende Dichtheit­steste (zunächst mit Stick­stoff und danach mit Wasser­stoff) durchzuführen. Der par­al­lele Ein­satz von einem inerten Gas (Stick­stoff) und dem späteren Spe­icher­gas Wasser­stoff ist zukün­ftig tiefer­ge­hend zu unter­suchen, um weit­ere Erfahrun­gen zur Über­trag­barkeit der Meth­o­d­en und der Ergeb­nisse der Test­proze­duren zu gewin­nen. In diesem Rah­men wird auch eine ständi­ge Über­prü­fung der angenomme­nen Akzep­tanzkri­te­rien erfol­gen müssen, um für einen späteren reg­ulären Betrieb ver­lässliche Gren­z­pa­ra­me­ter für einen langfristig sicheren Betrieb fes­tle­gen zu können.

Im Ver­bund­vorhaben H2-UGS wird der Bohrungs­stan­dard für H2-Spe­icher­bohrun­gen, unter Berück­sich­ti­gung der für die Erdgasspe­icherung gel­tenden Nor­men, Stan­dards, Regeln und geset­zlichen Ver­fü­gun­gen, gegeben. Er stellt die Bew­er­tungs­grund­lage zur Fest­stel­lung der Integrität der untertägi­gen Betrieb­san­la­gen dar. Es gilt die Integritäts­be­w­er­tung unter dem Gesicht­spunkt des Bar­ri­eren-Sys­tems. Es wird emp­fohlen, die in der Neu­fas­sung der Tief­bohrverord­nung (BVOT) Nieder­sach­sen (05/​2022) enthal­te­nen Neuregelun­gen hin­sichtlich der Anwen­dung bei der Neuausle­gung bzw. Umwid­mung von Kav­er­nen­bohrun­gen für die Wasser­stoff­spe­icherung zu prüfen. Auch bei Spe­icher­loka­tio­nen, die bish­er nicht gemäß der neuen BVOT behan­delt wer­den mussten, soll­ten geplanten Vorhaben zur Wasser­stoff­spe­icherung frühzeit­ig mit der zuständi­gen Behörde abges­timmt werden.

Projektbeteiligte

Unter­grund­spe­ich­er- und
Geot­ech­nolo­gie-Sys­teme GmbH

Berlin­er Chaussee 2

15749 Mit­ten­walde 

Ansprech­part­ner­in:

Clau­dia Abdel Haq

E‑Mail schreiben

ESK GmbH

Hals­brück­er Straße 34

09599 Freiberg

Ansprech­part­ner:

Jörg Frö­bel

E‑Mail schreiben 

DBI Gas- und Umwelt­tech­nik GmbH

Karl-Heine-Straße 109/​111

04229 Leipzig

Ansprech­part­ner­in:

Cindy Kleinick­el

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